Verantwortung tragen
„Gestatte dir ein Leben lang, immer, irgendwann in irgendetwas ein Anfänger zu sein!“
(Chinesische Weisheit)
Die Anforderungen an Leiterinnen und Leiter sind völlig andere, als die an die Teammitglieder. Welche Anforderungen ändern sich am deutlichsten und warum?
Verantwortung: Plötzlich kommt mit dem Privileg, leiten und gestalten zu dürfen auch die Verantwortung. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, deren Folgen jemand verantworten muss. Die Leitung. Zu klären ist, wie groß die Verantwortung ist, die Leiterin oder Leiter zu tragen haben. Dies ist so vielfältig unterschiedlich und individuell wie die Pluralität der Gestaltungsansätze für Kindertageseinrichtungen bundesweit eben zulässt. Also schier unbegrenzt.
Was hilft? Wer hilft?
Erster Ansprechpartner ist der Arbeitgeber. Egal ob kirchlich, öffentlich, privat und/oder elterninitiativ, es muss neben einem aussagekräftigen Arbeitsvertrag eine Stellenbeschreibung mit den Rechten und Pflichten definiert werden. Der mögliche breite Gestaltungsspielraum hilft bei der Realisierung.
Ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Aufklärung über die im Arbeitsvertrag und der Stellenbeschreibung enthaltenen Aufgaben bringen.
Gibt es einen Betriebsrat, sind auch dessen Mitglieder in Sachen Arbeitsrecht qualifiziert und auch die Gewerkschaften wie Ver.di oder die GEW beraten erst einmal kostenlos und passgenau.
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Was ist zu vermeiden?
Mit der neuen Aufgabe die berühmte Katze im Sack gekauft zu haben. Prüfen Sie genau, welche Befugnisse Sie in den Bereichen Pädagogik, Personal (v.a. Personalakquise), Finanzen und Verwaltung haben bzw. welche Sie verantwortlich gewährleisten sollen.
Manche Träger geben nur geringfügig Befugnisse ab, andere dagegen bürden den leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel mehr auf, als diese tatsächlich schultern können.
Zur Verdeutlichung zwei Fallbeispiele
Fall 1: Katholischer Kindergarten mit Krippe in der bayrischen Oberpfalz.
Die Leitung führt Anwesenheitslisten, verwaltet die Spielgeldkassen der Gruppen, fordert Mittel für Ersatzbeschaffungen an und fordert Personal an. Die Leitung stellt den Betrieb sicher und hat die Pädagogik nach einer christlichen Prägung entlang dem christlichen Jahreskreis auszurichten. Auch die Mitarbeiter/-innen haben sich verpflichtet nach dem christlichen Menschenbild zu handeln und zu leben. Die Kirchen als sogenannte Tendenzbetriebe dürfen dies so einfordern.
Hier sind die Befugnisse gering, der Spielraum für Gestaltung relativ klar durch Religion umrissen und die Frage der persönlichen Haftung ist in Anbetracht des geringen Spielraums beinahe obsolet.
Fall 2: Kindergarten einer Elterninitiative im Münchner Stadtteil Schwabing.
Die Leitung verantwortet die Eintragung der Anwesenheit der Kinder und Mitarbeiter/-innen in das Abrechnungstool des Bayerischen Sozialministeriums und stellt auch die Anträge für die Abrechnung.
Hier gilt das Erklärungsprinzip. Wer also einen Antrag stellt, ist für den Inhalt des Antrages auch verantwortlich und haftet persönlich bei eventuellen Fehlern in den Angaben!
Die Leitung schaltet selbst Stelleanzeigen und muss proaktiv Personal gewinnen. Sie verwaltet ein Budget für Ersatzbeschaffungen und verantwortet dies vor dem Vorstand.
Die Leitung hat die Einrichtung nach einem offenen Betreuungskonzept zu führen.
Die Befugnisse sind sehr umfangreich und stellen ein robustes Mandat als Leitung dar. Dies ist aber mit persönlicher Haftung für die Abwicklung öffentlicher Zuschüsse und des Personalwesens verbunden.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus der Ausgabe 1/2019 von „Bausteine Kindergarten – Leitung & Team“ zum Thema „Und plötzlich Führungskraft! (Teil 1)“.
Der Autor Reinhard Dietrich ist Dipl. Sozialpädagoge und Erzieher. Er ist Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereines im Großraum München.
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