„Wie ist das eigentlich mit den Fotos in der Kita-App?“ Ich freue mich immer, wenn diese Frage auftaucht. Denn jetzt liegt es auf dem Tisch: Das Thema Datenschutz und Recht am eigenen Bild. Nicht nur wichtig für die Kita-App-Einführung, sondern generell in unserer digitalen Zeit! Was ist zu beachten, wenn in der Kita digitale Fotos geknipst werden?
Meine, Deine, unsere Bilder …
Wie sich die Zeiten doch ändern. Die Fotowände im Flur der Kita waren eines der Highlights, als ich noch junge Kita-Leiterin war. Die Eltern bestellten Bilder, was das Zeug hielt – obwohl es aus heutiger Sicht ziemlich teuer war: 30 Cent für ein Foto! Dann wanderten die Schnappschüsse aus dem Kita-Alltag in die Alben und Fotoboxen der Familien. Gut aufbewahrt in den eigenen vier Wänden.
Heute bekomme ich manchmal einen Gruß via WhatsApp oder Instagram: „Schau mal, Jasmin! Habe ich gerade beim Aufräumen gefunden. Weißt Du noch? Unvergessen …“ Erinnerungen, festgehalten im Bild. Schnell abfotografiert, digitalisiert per Fingertipp auf die Smartphone-Kamera. Nur: Heute hat Jeder und Jede – ob Groß oder Klein – ein Recht auf Vergessenwerden. So steht es in der DS-GVO!
Sperrig oder sinnvoll?
Mittlerweile kennt sie jedes Kind: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Seit 2018 ist sie verbindlich anzuwenden – nicht nur, aber auch in der Kita. Das Gesetz regelt europaweit, in welcher Art und Weise Organisationen mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden, Nutzer und Besucher umzugehen haben. Anfangs oft missverstanden und verteufelt, wird ihre Bedeutung immer greifbarer.
Schließlich sind digitale Daten heute überall. Sie werden tagtäglich produziert, gesammelt, gespeichert, weiterverarbeitet. Unzählige! Was, wenn sie in falsche Hände geraten? Stichwort: Identitätsdiebstahl. Vielleicht kennst Du ja das Kurzvideo „Nachricht von Ella“…? Wenn nicht, es lohnt sich, mal rein zu klicken. Augenöffnend. Und durchaus erschreckend, finde ich.
Deshalb ist die Sensibilität für personenbezogene Daten sehr bedeutsam – je digitaler unsere Gesellschaft wird, desto bewusster sollten wir mit dem Verbreiten von Informationen umgehen. In der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung ist der Träger dafür verantwortlich, die Standards der DS-GVO einzuhalten.
Das „Recht am eigenen Bild“
Eigentlich ist es ganz einfach – und intuitiv logisch: Nur, wenn die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt, darf ein Foto verwendet werden. Dieses schützenswerte „Recht am eigenen Bild“ ist sowohl auf europäischer Ebene (DSGVO) als auch im deutschen Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) verankert.
Deshalb ist eine schriftliche Einverständniserklärung in den meisten Kitas obligatorischer Bestandteil des Betreuungsvertrages. Hier geben die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes an, für welche Zwecke ihre Tochter oder ihr Sohn fotografiert werden darf, z.B. für die Öffentlichkeitsarbeit in örtlichen Printmedien oder für die Kita-Homepage. Eine „allumfassende“ Erklärung ist nicht zulässig, weil sie zu unspezifisch ist.
Gelebter Datenschutz
Wie können Kita-Teams den reflektierten Umgang mit digitalen Fotos in Kindergarten, Krippe und Hort/OGS pflegen? Die drei wichtigsten Grundgedanken:
- Sensibel sein: Das bockige Kind, die kuriose Boden-Turnübung und der aufgedrehte Windel-Rocker im Waschraum sind vielleicht in irgendeiner Art besonders. Dennoch gilt es, sich den Impuls auf einen Schnappschuss zu verkneifen. Das Internet ist voll mit Kindern, die in unangenehmen, uneindeutigen oder gar intimen Situationen geknipst wurden. Pädagogisch wertvoll ist das nicht – sondern auf lange Sicht eher peinlich für alle Beteiligten. Deshalb sollte in solchen Momenten erst gar nicht fotografiert werden.
- Situationen abbilden: Es muss nicht immer das Gruppenportrait sein, um einen schönen Anlass festzuhalten. „Schaut mal alle her!“ hat ausgedient, jetzt ist die klug gewählte Perspektive modern. Die Hände halten den satt farbgetünchten Pinsel, die gummibestiefelten Füße springen in Pfützen, die Köpfe sind über den ausgerollten Plätzchenteig geneigt. Es muss kein Kind explizit erkennbar sein, um den Eltern einen Blick durchs Schlüsselloch der Kita zu schenken! Probiert es mal aus – es macht viel Spaß, wie ein Detektiv für plakative und stimmungsvolle Situationen auf Foto-Jagd zu gehen.
- Schnappschüsse nachbearbeiten: Das Foto ist jetzt so schön geworden, aber ein Kind ohne „Fotoerlaubnis“ ist darauf zu sehen? In jedem Smartphone, Tablet und PC steckt eine Funktion, die die Nachbearbeitung von Schnappschüssen erlaubt. Mit ein paar Klicks ist das Gesicht verwischt oder ausgegraut. Manche Kitas „kleben“ Emojis bzw. Smileys aufs digitale Foto, um die abgebildeten Kinder zu anonymisieren. Es ist ein bisschen Geschmackssache, welche Option einem gefällt – technisch machbar ist Vieles.
Hast Du weitere Praxistipps auf Lager? Teile sie gerne in den Kommentaren unter dem Beitrag! Ich bin sicher, der eine oder die andere werden sie dankbar ausprobieren.
Fachkräfte, Eltern und Kinder sensibilisieren
Zum Schluss noch Eines: Innerhalb des Kita-Teams ein Bewusstsein für das Recht am eigenen Bild zu entwickeln, ist wichtig. Außerdem gilt es, die Eltern zu sensibilisieren. Doch es ist nicht mit den Erwachsenen getan. Stärken wir die Kinder in ihrem Recht! Wissen die Kinder in Deine Kita von ihrem „Recht am eigenen Bild“?
Wenn wir das ernst nehmen, sollten wir bei jedem Schnappschuss das abgebildete Kind explizit fragen, ob dieses Foto veröffentlicht werden darf – in der Kita-App, als Aushang und im Portfolio. Denn jede/-r sollte von Anfang an das Recht haben, Nein zu sagen. Das gilt es, zu respektieren. Ganz gleich, ob im privaten Bereich oder in der Kita.
Was denkst Du darüber? Wie handhabt ihr das in Eurer Einrichtung?

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Kita im digitalen Wandel (BAUSTEiNE KiNDERGARTEN Leitung & Team)
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