BAUSTEiNE KiNDERGARTEN

Kinderschutz – Ziele, Akteure und ihre Aufgaben

Kinderschutz – Ziele, Akteure und ihre Aufgaben
Bundeskinderschutzgesetz © fotomowo – Adobe Stock

In der zweiten Kolumne zum Thema „Kinderschutz“ stellt Svenja Gleffe Ziele, Akteure und deren Aufgaben genauer vor.

Um Kinderschutz lückenlos gewährleisten zu können, braucht es Ziele, die gemeinsam verfolgt werden und Akteure, die bestimmte Aufgaben des Kinderschutzes ausführen und Regelungen einhalten. Eine gute Vernetzung und Kommunikation sind die Basis, auf der alles aufbaut.
Im Folgenden stellen wir Euch sowohl Ziele, Aufgaben und Akteure genauer vor.

Was sind die Ziele von Kinderschutz und welche Regelungen gibt es?

Seit dem 01.01.2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet präventive Aspekte und eine verbesserte Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung. Außerdem gibt es das Gesetz der Kooperation und Information (KKG). Es informiert und verpflichtet dazu, dass Kooperation und Informationsweitergabe unter den beteiligten Institutionen und Personen lückenlos funktioniert. Es soll durch diese Gesetze möglich werden, Kinder besser zu schützen und durch die Umsetzung von präventiven Aspekten ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern.
Neben den bereits genannten Gesetzesregelungen zum Kinderschutz beinhaltet ebenso das Elternrecht im Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) den Aspekt des Kinderschutzes. Ob das Gesetz, bzw. der Aspekt des Kinderschutzes eingehalten wird, überprüfen Dritte, welche durch das sogenannte Wächteramt beauftragt werden. Eine weitere Regelung ist, dass die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten bis zur Volljährigkeit des Kindes, Sorge für dieses zu tragen haben. Außer der Sorgeberechtigten haben ebenso Kitas, Schulen, die Polizei, Jugendschutzbehörden, Gesundheitsämter, Angehörige der Heilberufe, sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen die Aufgabe zum Kinderschutz. Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Jugendamt die Eingriffsrechte.

Entdecke die Ausgabe

Kita-Recht

BAUSTEiNE KiNDERGARTEN – Leitung & Team Ausgabe 6/2019

Diese Ausgabe bietet neben theoretischen Hintergrundinformationen viele praktische Hilfestellungen für Ihren beruflichen Alltag und dient als erste Orientierung und Einschätzung zu den wichtigsten Fragestellungen rund um das Kita-Recht.

Wer sind die Akteure?

Um Kinderschutz gewährleisten zu können, braucht es breitgefächert Akteure, welche sich dafür einsetzen. Das sind unter anderem: Träger, pädagogische Fachkräfte, Wächteramt, Jugendämter, Sorgeberechtigte, Polizei, Gewerbeaufsicht, Gerichte, Ärztinnen/Ärzte, „Freie Träger“ der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine und Stiftungen des Kinder- und Jugendschutzes, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Kinderschutzbund.

Aufgaben der Akteure

Diese Akteure werden mit berufsspezifischen Aufgaben des Kinderschutzes betraut. So müssen Träger sozialer Einrichtungen Führungszeugnisse von Mitarbeiter/-innen einfordern. Jugendämter müssen die Kinder in dringenden Fällen in Obhut nehmen. Die Aufgaben aller ist es, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und auch vor religiöser Abwehr und manipulierender und vereinnahmender Sekten. Das verankerte Verbot der Kinderarbeit muss beachtet und unterstützt werden. Ebenso, wie das Verbot bestimmter Medieninhalte.

Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte

Unsere Aufgabe als pädagogische Fachkräfte ist es, unserem Schutzauftrag nachzukommen. Das bedeutet auch, präventiv zu arbeiten. Und dies sollte jeden Tag zu unseren Kernaufgaben gehören, u.a. durch Partizipation.

Dies könnte wie folgt aussehen:

  • Kinder entscheiden selbst, welche Angebote sie wahrnehmen und wo sie spielen wollen und auch mit wem.
  • Kinder entscheiden bei der Raumgestaltung mit.
  • Kinder gestalten den Essensplan mit.
  • Kinder entscheiden mit, welche Spiele gekauft werden.

 

Partizipation kann im Alltag blitzschnell umgesetzt werden und macht die Kinder selbstbestimmter, selbstbewusster, selbstsicherer. Außerdem ist es unsere Pflicht bei Gefährdung oder außergewöhnlichen/verdächtigen Beobachtungen, eine Meldung an die Leitung zu machen, um nach gemeinsamer Beratung eine evtl. Meldung an das Jugendamt zu machen. Des Weiteren haben wir neben der Schaffung förderlicher Bedingungen des Aufwachsens auch die Aufgabe, eine gewaltfreie Erziehung zu unterstützen und eine sexuelle Selbstbestimmung zu fördern.

Lasst und gemeinsam und gut vernetzt unsere Kinder schützen!

Kolumnistin Svenja Gleffe
Svenja Gleffe ist ausgebildete Kinderpflegerin und Erzieherin. Für mehr Infos zur Autorin und ihren Beiträgen auf „Mehr erfahren“ klicken.
Autorenprofil Svenja Gleffe

Entdecke das Abonnement

BAUSTEiNE KiNDERGARTEN

DAS Material für gute Arbeit in der Frühpädagogik. BAUSTEiNE KiNDERGARTEN bietet regelmäßig erprobte und direkt einsetzbare Arbeitsmaterialien für die Praxis.

  • 4 Ausgaben pro Jahr
  • Digital | Digital & Print
Themenverwandte Beiträge
Konflikte im Team, Netz aus Bauklötzen
Wissenswertes

Konflikte im Team

Im neuen Teil der Kolumne „Ein Herz für Kita-Coaching“ beschreibt Andrea Höddinghaus wie man als Kitaleitung Konflikte angehen kann, wenn man das Gefühl hat, als Leitung selbst Teil des Problems zu sein.

Weiterlesen »
Das offene Konzept, Kinder malen in der Kita
Wissenswertes

Das offene Konzept

In diesem Teil unserer Kolumne „Pädagogische Handlungskonzepte“ beschäftigt sich unsere Autorin Svenja Gleffe mit dem offenen Konzept.

Weiterlesen »
Aktuelle Ausgaben des Bergmoser + Höller Verlags

Hauptreihe

Leitung & Team

Zusatzreihen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner